Die Gleichbehandlung unterschiedlicher Geschlechter ist in der Landesverfassung festgeschrieben und für uns eine Selbstverständlichkeit. Um diesem Umstand auch sprachlich Rechnung zu tragen, sind die Texte entweder in einer weiblichen oder in einer männlichen Sprachform verfasst. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird hierbei auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Archivartikel wurden dahingehend nicht überarbeitet.