Stufen, Spitzen, Strähnchen
PDF Flyer über die Ausbildung
Abteilungsleitung Markus Schneider, StD Tel. 0721 133‑4868 Fax 0721 133‑4346 schneider@chs.karlsruhe.de | Fachbereichsleitung Ulrike Himmel, FBL Tel. 0721 133‑4349 Fax 0721 133‑4346 himmel@chs.karlsruhe.de |
Aufgaben und Fertigkeiten
Friseure und Friseurinnen arbeiten hauptsächlich in Fachbetrieben des Friseurhandwerks. Darüber hinaus finden sie Beschäftigungsmöglichkeiten in Freizeiteinrichtungen wie Wellnesshotels und Bäderbetrieben. Auch bei Film- und Theaterproduktionen oder Modeschauen können sie tätig sein. Ebenso bieten sich Beschäftigungsmöglichkeiten im Verkauf von Kosmetikartikeln, zum Beispiel in Parfümerien.
Ziel der Ausbildung
Nach drei Jahren Gesellenbrief im Friseurhandwerk
Inhalte
Für den Friseurberuf werden berufstypische Kenntnisse und Fertigkeiten zu folgenden Dienstleistungen vermittelt:
- Haar- und Kopfhautpflege
- Frisurenempfehlung
- Frisurenerstellung
- Formveränderung
- Haarschnitt
- Farbveränderung
- Hand- und Nagelpflege
- Dekorative Kosmetik
- Mitgestalten betrieblicher Prozesse
Dauer
Regelausbildungszeit: 3 Jahre im dualen System, Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule (Blockunterricht)
Verkürzungen auf 2,5 Jahre bzw. 2 Jahre mit entsprechender Vorbildung in Absprache mit den Ausbildungsbetrieben möglich.
Prüfung
Bei der Friseurausausbildung handelt es sich um eine gestreckte Gesellenprüfung (GP), d.h. der 1. Teil (GP1) erfolgt nach der Hälfte der Ausbildungszeit also nach 1,5 Ausbildungsjahren. Diese GP1 ist unterteilt in einen schriftlichen und einen praktischen Teil. Beide Teile werden von der Friseurinnung organisiert.
Am Ende der Ausbildungszeit folgen eine schriftliche Schulabschlussprüfung in der Schule für den Abschluss des schulischen Teils der Berufsausbildung und der praktische 2. Teil der gestreckten Gesellenprüfung (GP2), der wiederum von der Friseurinnung organisiert wird.
Für den Gesellenbrief zählt die GP 1‑Prüfung 25 % und die GP 2‑Prüfung 75%.
Außerdem werden einige Noten der schriftlichen Schulabschlussprüfung in den Gesellenbrief eingerechnet.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über Ihren Ausbildungsbetrieb, mit dem Sie Ihren Ausbildungsvertrag geschlossen haben.